Schwerlastlogistik unter LuftVO – Bodenabfertigung und Transit

Industrielle Luftfrachtabwicklung mit zertifizierten Ground-Handling-Prozessen und Einhaltung der deutschen Luftverkehrs-Ordnung.

Branchenkompetenz und Prüfstandards

Unsere Kunden aus der Industrie bestätigen die Einhaltung der Luftverkehrs-Ordnung und die Zuverlässigkeit unserer Bodenabfertigung für Schwerlastfracht.

Industrie Logistik Nord GmbH
Schwerlast Kontor Bremen
Anlagenbau & Transport AG
Metallwerke Süd GmbH & Co. KG
Kraftwerkservice Leipzig
Chemie Logistik Mitteldeutschland
12+ Jahre Betriebserfahrung unter LuftVO
4.700+ abgefertigte Schwerlastsendungen
98,6 % pünktliche Bodenabfertigung
0 Verstöße gegen Statut und Auflagen

Häufige Fragen zur Schwerlastlogistik

Beratung anfragen

Welche Frachtarten fallen unter die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)?

Die LuftVO regelt den Transport von Gütern, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Gefahrstoffeigenschaften als Sonderfracht gelten. Dazu zählen Schwergut ab 150 kg pro Stück, übergroße Maschinenteile, chemische Stoffe der Klassen 3, 4.1 und 8 sowie temperaturgeführte Sendungen. Für jede dieser Kategorien sind spezifische Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten vorgeschrieben, die vor der Beladung durch einen Luftfracht-Sachverständigen geprüft werden müssen.

Wie läuft die Bodenabfertigung von Schwergut auf dem Vorfeld ab?

Die Abfertigung beginnt mit der statischen Berechnung der Ladevorrichtung und der Prüfung der Tragfähigkeit des Rollwegs. Anschließend wird die Fracht mit Spezialfahrzeugen wie Schwerlaststaplern oder rollengestützten Transportsystemen zum Flugzeug bugsiert. Während des gesamten Vorgangs dokumentiert ein Ground-Handling-Team die Lastverteilung und die Einhaltung der Sicherheitsabstände. Nach der Verladung erfolgt eine finale Kontrolle der Verzurrung und der Kennzeichnung gemäß LuftVO.

Welche Unterlagen sind für einen Schwerlasttransport erforderlich?

Für jeden Transport müssen eine Frachtanmeldung, ein Lastverteilungsplan, ein Gefahrgutbeförderungspapier (sofern zutreffend) und eine Bescheinigung über die statische Prüfung der Ladevorrichtung vorliegen. Bei Sendungen, die die Standardmaße überschreiten, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Alle Dokumente müssen mindestens 24 Stunden vor Abflug in deutscher Sprache eingereicht werden.

Wie werden Zeitfenster für die Bodenabfertigung koordiniert?

Die Koordination erfolgt über ein zentrales Slot-Management-System, das die Verfügbarkeit von Vorfeldflächen, Spezialfahrzeugen und Personal berücksichtigt. Für Schwerguttransporte werden in der Regel Zeitfenster von mindestens 90 Minuten eingeplant. Die Abstimmung mit der Flugsicherung und dem Abfertigungsdienstleister erfolgt spätestens 48 Stunden vor Ankunft. Verspätungen oder Änderungen werden über ein digitales Logbuch dokumentiert.

Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten für übergroße Fracht auf dem Vorfeld?

Übergroße Frachtstücke müssen während des Transports auf dem Vorfeld durch Begleitpersonal gesichert werden. Es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen von maximal 10 km/h für Transportfahrzeuge. Zudem sind Absperrungen und Warnmarkierungen vorgeschrieben, sobald die Fracht die Abmessungen von 3 m Breite oder 15 m Länge überschreitet. Bei Arbeiten in der Nähe von Triebwerken oder Treibstoffleitungen ist eine zusätzliche Brandschutzbereitschaft erforderlich.

Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise

Die nachfolgenden Erläuterungen dienen der Klarstellung vertraglicher und regulatorischer Rahmenbedingungen. Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzen die gesetzlichen Informationspflichten nach Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Für alle Frachtbeförderungen im gewerblichen Luftverkehr gilt die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der jeweils aktuellen Fassung. Insbesondere die §§ 2, 3 und 5 regeln die Zulassung, Kennzeichnung und Dokumentation von Sondertransporten. Abweichungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Die operative Verantwortung für die Ground-Handling-Prozesse liegt beim Auftragnehmer, sofern keine abweichende Vereinbarung im Frachtvertrag getroffen wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu Gewicht, Abmessungen und Gefahrgutklassifizierung zu machen. Fehlangaben können zu einer Haftungsverschiebung führen.

Der Frachtführer ist nach § 44 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Beförderung abzuschließen. Die Deckungssumme richtet sich nach der maximalen Startmasse des eingesetzten Luftfahrzeugs. Für Sondertransporte mit übergroßen oder schweren Gütern kann eine zusätzliche Risikoversicherung erforderlich sein.

Die Tragfähigkeit von Vorfeldflächen und Rollwegen wird nach den Vorgaben der Flughafenbetreiber sowie der DIN EN 1991-1-1 (Einwirkungen auf Tragwerke) bemessen. Für Schwerlasttransporte ist vorab eine statische Berechnung durch einen anerkannten Prüfingenieur vorzulegen. Die maximale Radlast und die dynamische Lastverteilung während des Rollvorgangs sind gesondert nachzuweisen.

Für jeden Schwerlasttransport sind folgende Unterlagen bereitzuhalten: Luftfrachtbrief (AWB), Gefahrgutdeklaration (sofern zutreffend), statische Berechnung der Ladevorrichtung, Nachweis der Tragfähigkeit des Zielflughafens sowie eine Kopie der Genehmigung nach § 2 LuftVO. Fehlende oder unvollständige Dokumente führen zur Verweigerung der Abfertigung.

Nachtflüge mit Schwerlastfracht unterliegen den jeweiligen Betriebszeiten des Abflug- und Zielflughafens sowie den Lärmschutzauflagen nach § 11 LuftVO. Eine Ausnahmegenehmigung ist mindestens 14 Tage vor dem geplanten Flug beim zuständigen Luftamt zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 10 Werktage.

Bodenabfertigung und Infrastruktur

Schlüsselprozesse der Schwergutlogistik unter Einhaltung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Vorfeldkontrolle

Kennzeichnung und statische Prüfung

Jede Schwerlastfracht wird vor dem Verladen auf Kennzeichnung, Gewichtsverteilung und Tragfähigkeit der Ladevorrichtung geprüft. Die Dokumentation erfolgt nach LuftVO § 27.

Kennzeichnung und statische Prüfung
Rollwegbelastung

Dynamische Lastverteilung

Die Berechnung der Achslasten während des Rollvorgangs berücksichtigt Bodenunebenheiten und Wettereinflüsse. Die Freigabe erfolgt nach statischer Simulation der Vorfeldfläche.

Dynamische Lastverteilung
Entladeprozess

Zertifikate und Begleitpapiere

Nach der Landung wird die Fracht anhand der Begleitpapiere und Zertifikate freigegeben. Die Übergabe an den Bodenabfertiger erfolgt unter Aufsicht der Luftfahrtbehörde.

Zertifikate und Begleitpapiere
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